Leichte Sprache

An dieser Stelle finden Sie Informationen in leichter Sprache.

Herzlich Willkommen beim Job·center Passau Land.

Hier lesen Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Allgemein

Was ist das Job·center?

Das Job·center hilft Menschen, die schon lange eine Arbeit suchen.
Oder die noch nie eine Arbeit hatten.

Das Job·center hilft:

  • Bei der Suche nach Arbeit.
  • Bei der Suche nach einer Aus·bildung.
  • Bei der Suche nach einer Weiter·bildung.

Menschen können auch Hilfe vom Job·center bekommen,
wenn sie nicht genug Geld zum Leben haben.

Man sagt dazu auch:
Das Job·center hilft bei der Sicherung zum Lebens·unterhalt.

Lebens·unterhalt ist das Geld für alle Sachen, die man zum Leben braucht. 

Die wichtigsten Sachen sind:

  • Geld für Essen.
  • Geld für Wohnung.
  • Geld für die Heizung
  • Geld für Kleidung

Diese Grund·sicherung wird auch Bürger·geld genannt.

Das Job·center prüft den Anspruch auf das Bürger·geld
Das Job·center bezahlt den Menschen dann das Bürger·geld.

Aber nur:
Wenn sie einen Anspruch darauf haben.

So erreichen Sie das Job·center

Sitz des Job·centers Passau Land ist die Liegenschaft in Passau 
mit den Außen·stellen in Pocking und Vilshofen.

Die Leistungs·abteilung befindet sich ausschließlich in Passau

Wenn Sie Fragen haben:

Sie können an den Geschäfts·stellen Pocking und Vilshofen während der Öffnungs·zeiten
montags bis freitags von 08:00 bis 11:00 Uhr vorbeikommen.

Die Dienst·stelle in Passau ist montags bis freitags von 07:30 bis 11:30 geöffnet.
 

Job·center Passau Land
Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14c
94032 Passau
0851/21330-120


Dienst·stelle Vilshofen
Kapuzinerstraße 25
94474 Vilshofen
08541/9604-44


Dienst·stelle Pocking
Simbacher Str. 6
94060 Pocking
08531/9190-44

Fördern und Fordern

Das Job·center unterstützt dabei, eine Arbeit zu finden.

So können Ihnen die Arbeits·vermittler wichtige Tipps geben:

  • wo Sie sich am besten bewerben
  • was Sie vielleicht noch lernen müssen
    um eine neue Arbeits·stelle zu finden.

Das Job·center hat verschiedene Angebote für Sie.
Diese Angebote nennt man Eingliederungs·leistungen.
Man sagt auch: Das Job·center fördert Sie mit diesen Leistungen.

Bitte denken Sie daran:

Das Job·center arbeitet mit Ihnen zusammen.

Dazu gehört:

Sie müssen dem Job·center alles sagen, was mit dem Anspruch auf Bürger·geld zu tun hat. 
Dabei müssen Sie die Wahrheit sagen und dürfen keine Angaben weglassen.

Sie müssen Nachweise vorlegen und dem Job·center sofort Bescheid sagen, wenn sich Sachen ändern. 
Zum Beispiel: Wenn Sie umziehen möchten. 
Wenn sich Ihr Einkommen ändert oder Sie eine Arbeit gefunden haben.

Sie müssen auch selbst nach Stellen suchen um eine neue Arbeits·stelle zu finden.

Das fordert das Job·center von Ihnen.

Diese Zusammen·arbeit nennt man Fördern und Fordern.

Sie schließen darüber mit dem Job·center einen Kooperations·plan ab.

Finanzielle Hilfe

Wenn Menschen keine Arbeit haben verdienen sie kein Geld.
Dann können sie Geld vom Job·center bekommen.
Mit dem Geld können die Menschen die wichtigsten Dinge zum Leben bezahlen.

Zum Beispiel

  • Lebens·mittel kaufen
  • Kleidung kaufen
  • die Miete für die Wohnung bezahlen.
     

Dieses Geld nennt man Grund·sicherung oder Bürger·geld.

Zum Bürgergeld gehören:

  • Geld zum Leben. 
    Man nennt das Regel·leistung.
  • Geld um eine Wohnung und die Heizung zu bezahlen. 
    Man nennt das: Kosten der Unterkunft.
  • Geld für besondere Situationen im Leben. 
    Zum Beispiel bei einer Schwangerschaft. 
    Man nennt das: Mehr·bedarf.
  • Geld für besondere Sachen. 
    Zum Beispiel Bekleidung für Schwangere. 
    Man nennt das: Einmalige Leistungen.

Nicht alle Menschen haben den gleichen Regel·bedarf. 
Der Regel·bedarf ändert sich mit dem Alter vom Menschen. 
Und mit der Familien·situation

Zum Beispiel: 
Wenn ein Mensch verheiratet ist. 

Im Gesetz stehen daher verschiedene Regel·bedarfs·stufen.

Wer kann Bürger·geld bekommen?

Das Bürger·geld bekommen nur hilfe·bedürftige Menschen.
Das sind Menschen die selbst nicht genug Geld zum Leben haben.

Außerdem müssen die Menschen

  • in Deutschland leben
  • mindestens 15 Jahre alt sein
  • mindestens 3 Stunden am Tag
    arbeiten können.

Wenn ein hilfe·bedürftiger Mensch mit anderen zusammen lebt:
Dann ist das eine Bedarfs·gemeinschaft.

Wenn Kinder in der Bedarfs·gemeinschaft leben bekommt man auch Geld für die Kinder.

Wer bekommt kein Bürger·geld?

Diese Menschen bekommen kein Bürger·geld:

  • Wenn Menschen 
    nicht arbeits·fähig sind.
  • Wenn Menschen 
    wegen ihrem Alter schon Rente bekommen.
  • Wenn kranke Menschen
    länger als 6 Monate im Kranken·haus sind.

Diese Menschen können aber Geld vom zuständigen Sozialamt oder Kreisverwaltung bekommen.

Dazu müssen sie dort einen Antrag stellen.

Wer bekommt weniger Bürger·geld?

Manche Menschen haben eine Arbeit aber sie verdienen nur wenig Geld.

Man sagt: 
Das Einkommen ist nicht genug zum Leben.

Darum bekommen die Menschen Bürger·geld auch wenn sie arbeiten.

Aber:

Die Menschen bekommen weniger Bürger·geld weil sie ja selbst etwas Einkommen haben.

Arbeiten lohnt sich trotzdem immer. 
Denn es wird nicht das ganze Einkommen vom Bürger·geld abgezogen. 
So haben Sie immer mehr Geld als ohne Arbeit.

Wichtig:

Manche Menschen haben keine Arbeit aber sie haben Geld.
Oder sie haben ein großes Haus oder ein teures Auto.

Man sagt auch: 
Die Menschen haben Vermögen.

Die Menschen können von dem Vermögen leben.

Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist: 
Dann bekommen die Menschen Bürger·geld. 

Das Jobcenter prüft ob Sie Vermögen haben.

Man kann also sagen: 
Wenn Sie selbst genug Einkommen oder Vermögen haben:
Dann bekommen Sie

  • weniger Bürger·geld oder
  • kein Bürger·geld.