Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unte www.jobenter-passau-land.de veröffentlichte Webseite.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Zeitraum vom 20.10.2025 bis 31.10.2025 durchgeführt wurde.

Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dateien:

Derzeit sind teilweise noch nicht barrierefrei verlinkte PDF-Dateien vorhanden. Es wird versucht, neu hinzukommende Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Videos: 

Videos sind in der Regel nicht untertitelt.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können sich Betroffene unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit dem Jobcenter Passau Land in Verbindung setzen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. 

Darüber hinaus helfen uns Anregungen, die Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.10.2025 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.11.2025 überprüft und überarbeitet.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? Bitte kontaktieren Sie uns unter der E-Mail-Adresse .

PostAnschrift

Jobcenter Passau Land
Dr.Hans-Kapfinger-Str.14c
94032 Passau

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
schlichtungsstelle-bgg.de

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: