Kosten der Unterkunft
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Alle Informationen zur Angemessenheit der Unterkunft und Hinweise zu Umzügen finden Sie in folgendem Infoblatt - Richtwerte Bruttokaltmiete, Heizkosten und Warmwasserversorgung ab 01.01.2025
PDF herunterladen | 376 KBWenn Sie eine andere Wohnung in Aussicht haben, setzen Sie sich - zur Vermeidung von Nachteilen - bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, damit wir vor Abschluss des Mietvertrages prüfen können, ob Miete und Heizkosten in Ihrem Einzelfall angemessen sind sowie ob die Notwendigkeit des Umzuges anerkannt werden kann. Für die Prüfung wird eine ausgefüllte Mietbescheinigung des potentiell neuen Vermieters benötigt.
PDF herunterladen | 333 KBUnter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter ein Darlehen für die Mietkaution gewähren. Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter Ihres (neuen) Wohnortes. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch darauf. Erklären Sie bitte schriftlich, für welchen Betrag die darlehensweise Übernahme der Mietkaution erfolgen soll. Des Weiteren ist Ihr Einverständnis für eine direkte Auszahlung an den Vermieter (monatliche Tilgung in Höhe von 5 Prozent der Regelleistung) erforderlich.
PDF herunterladen | 168 KBDas Geld für die Unterkunft und die Heizkosten wird in der Regel auf Ihr Konto überwiesen. Die im Mietvertrag festgelegten Beträge sind dann selbständig an den Vermieter und ggf. weitere Vertragspartner (z.B. Gasversorger) zu überweisen. Das Jobcenter kann die Kosten aber auch direkt an den Vermieter zahlen. Hierfür wird die folgende Abtretungserklärung benötigt.
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