Bedarfsrechner
Der Bedarfsrechner ermöglicht eine Überschlagsberechnung eines eventuellen Leistungsanspruchs. Dabei wird der aktuelle Basis-Regelsatz berücksichtigt (gültig seit dem 1. Januar 2024). Ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) ergibt sich aus dieser Berechnung jedoch nicht.
Die abschließende Prüfung eines Leistungsanspruchs erfolgt erst durch Antragstellung beim zuständigen Jobcenter.
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