Leistungen
Das Bürgergeld setzt sich abhängig vom individuellen Bedarf aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Angehörige (§§ 19, 20 und 23 SGBII)
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGBII)
- Mehrbedarfe (§§ 21 und 23 SGBII)
- Einmalige Bedarfe (§ 24 Abs.3 SGBII)
- Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGBII)
- Kranken- und Pflegeversicherung