Wohngeld
Vom Bürgergeld abzugrenzen ist das Wohngeld als staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss).
Bereits zum 01. Januar 2023 trat die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Das Wohngeld ist gegenüber dem Bürgergeld grundsätzlich vorrangig und soll Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung unterstützen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Wohngeldstelle im Landkreis Passau.