Kinderzuschlag

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, 

  • wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht,
  • das Kind unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und
  • wenn das Kind im selben Haushalt lebt. 

Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Seit Januar 2025 beträgt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag 297 Euro pro Kind und Monat.