Bildung & Teilhabe

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Kinder deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem §2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche von 0 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Lediglich die Leistungen der kulturellen Teilhabe werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden überwiegend direkt an die Anbieter gezahlt.

Einen Überblick über die einzelnen Anträge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf dieser Seite.

Schülerbeförderung

Fahrt zur Schule

In der Regel gibt es einen Zuschuss zur Monatskarte. 

Voraussetzung: 
Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Ab welcher Entfernung genau die Monatskarte bezuschusst wird, erfahren Sie beim Landratsamt Passau.

Formulare

Ausflüge und mehrtätige Fahrten

Die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas können auf Antrag übernommen werden. Dies gilt nicht für Kindertagespflegeeinrichtungen. Mehrtägige Klassenfahrten können auf Antrag übernommen werden. Nicht übernommen werden Taschengelder und Ausgaben, die im Vorfeld (Beschaffung von Sportschuhe, Badezeug, Bekleidung, Bettwäsche etc) erbracht werden. Zuschüsse Dritter (Schulen, Fördervereine, o.ä.) zu den Kosten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen werden direkt an die Schule/Kita gezahlt.

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Antrag auf Lernförderbedarf

Die angemessenen Kosten werden übernommen. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot.

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Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden.

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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach.

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