Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Für die Familien im Leistungsbezug beim Jobcenter Passau Land, werden auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erbracht, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Zu den Leistungen
aus Bildung und Teilhabe zählen:

Wo können Sie die Leistungen beantragen?

Familien, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem §2 Asylbewerbergesetz erhalten, wenden sich bitte an das für sie zuständige Sozialamt.

Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, wenden sich bitte an die für sie zuständige Wohngeldstelle.

Familien im Landkreis Passau, die Bürgergeld erhalten, stellen Ihren Antrag beim Jobcenter Passau Land.

Anlaufstellen für das Bildungspaket

Formulare

Ausflüge und mehrtätige Fahrten

Die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas können auf Antrag übernommen werden. Dies gilt nicht für Kindertagespflegeeinrichtungen. Mehrtägige Klassenfahrten können auf Antrag übernommen werden. Nicht übernommen werden Taschengelder und Ausgaben, die im Vorfeld (Beschaffung von Sportschuhe, Badezeug, Bekleidung, Bettwäsche etc) erbracht werden. Zuschüsse Dritter (Schulen, Fördervereine, o.ä.) zu den Kosten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen werden direkt an die Schule/Kita gezahlt.

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Antrag auf Lernförderbedarf

Die angemessenen Kosten werden übernommen. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot.

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Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden.

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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach.

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