Bildung und Teilhabe
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Für die Familien im Leistungsbezug beim Jobcenter Passau Land, werden auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erbracht, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Zu den Leistungen
aus Bildung und Teilhabe zählen:
Klassenfahrten
Ein- oder mehrtägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten)Schulbedarf
Persönlicher Schulbedarf: zu Beginn des Schuljahres im August in Höhe von 130 Euro und im folgenden Februar in Höhe von 65 Euro, d.h. insgesamt 195 Euro pro Kind pro SchuljahrBeförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule: tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigenLernförderung
Lernförderung: angemessene KostenMittagsverpflegung
Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen: tatsächliche Kosten)Teilhabe
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlichWo können Sie die Leistungen beantragen?
Wo können Sie die Leistungen beantragen?
Familien, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem §2 Asylbewerbergesetz erhalten, wenden sich bitte an das für sie zuständige Sozialamt.
Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, wenden sich bitte an die für sie zuständige Wohngeldstelle.
Familien im Landkreis Passau, die Bürgergeld erhalten, stellen Ihren Antrag beim Jobcenter Passau Land.
Antrags-Formulare
Formulare
Die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas können auf Antrag übernommen werden. Dies gilt nicht für Kindertagespflegeeinrichtungen. Mehrtägige Klassenfahrten können auf Antrag übernommen werden. Nicht übernommen werden Taschengelder und Ausgaben, die im Vorfeld (Beschaffung von Sportschuhe, Badezeug, Bekleidung, Bettwäsche etc) erbracht werden. Zuschüsse Dritter (Schulen, Fördervereine, o.ä.) zu den Kosten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen werden direkt an die Schule/Kita gezahlt.
PDF herunterladen | 91 KBDie angemessenen Kosten werden übernommen. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot.
PDF herunterladen | 95 KBDie Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden.
PDF herunterladen | 87 KBKinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach.
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