Aktuelles

Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Am 1. Juli 2026 tritt das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Kraft.

Die Rechtsänderungen zielen darauf ab, Vermittlung, Mitwirkung und individuelle Unterstützung der Jobcenter zu stärken.

Das "Bürgergeld“ heißt künftig „Grundsicherungsgeld“.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aktuelle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umgestaltung der Grundsicherung unter dem folgenden Link zusammengestellt: 

https://www.sgb2.info/DE/Service/Publikationen/Informationen-zur-Grundsicherung/grundsicherung-faq-art.html 

 

 

Unter anderem werden die Freibeträge für Ersparnisse geändert. Das heißt, die Karenzzeit für die Berücksichtigung von Vermögen wird abgeschafft. Die Freibeträge für Vermögen werden an das Lebensalter gekoppelt, sie steigen mit dem Alter:

  • bis 30 Jahre: 5.000 Euro,
  • bis 40 Jahre: 10.000 Euro,
  • bis 50 Jahre: 12.500 Euro und
  • über 50 Jahre: 20.000 Euro.

Wer Vermögen oberhalb der Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen.